Die folgenden Eltern repräsentieren die Sektionen der Schule:

Primarbereich:

  • Jens Meilinger (DE)
  • Ágnes Tomè (EN)
  • Natalie Micó (ES)
  • Christelle Rossignol(FR)
  • Floriana Grimaldi (IT)
  • Daniel Gluch (SWALS)

Secondarbereich:

  • Jens Milde (DE)
  • Linda Boros (EN)
  • Matthieu Darracq Paries (FR)
  • Mariella Spata (IT)
  • Katalin Nagy (SWALS)

Rolle

Die Vertreter im Erziehungsrat arbeiten mit den Elternsprechern ihrer jeweiligen Sektion zusammen, um mögliche Probleme anzusprechen und pädagogische Informationen zu verbreiten. Sie unterstützen den Vorstand des Elternvereins dabei, seinen Standpunkt zu pädagogischen Fragen festzulegen, um seine Rolle als Mitglied des Verwaltungsrats und des Beratungsausschusses der Schule und der Organisation Interparents umfassend erfüllen zu können. Die Vertreter im Erziehungsrat leiten dazu Informationen an den Vorstand weiter und geben bei Bedarf Stellungnahmen in Bezug auf ihre Sektion ab. Zudem können sie auch gebeten werden, ihnen übermittelte Unterlagen zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen. In diesem Rahmen nehmen sie bei Bedarf Kontakt mit der Schulverwaltung, den Elternsprechern ihrer Sektion, den Lehrkräften und/oder anderen Elternvertretern im Erziehungsrat auf.

Aufgaben

Die Vertreter im Erziehungsrat übermitteln dem Erziehungsrat die Ansichten, Wünsche, Sorgen und Vorschläge der Eltern ihrer Sektion. Dazu wenden sie sich vor jeder Sitzung des Erziehungsrates an alle Elternsprecher in ihrer Sektion, um mit ihnen die im Erziehungsrat anzusprechenden Themen und ggf. den zu vertretenden Standpunkt zu vereinbaren. Sie sprechen sich mit den Vertretern anderer Sektionen und mit dem Vorstand ab, um sicherzustellen, dass die Vertreter im Erziehungsrat bei den Sitzungen einen einheitlichen und repräsentativen Standpunkt vertreten. Nach jeder Sitzung des Erziehungsrates vereinbaren alle Vertreter im Erziehungsrat das Sitzungsprotokoll, das sie den Elternsprechern ihrer Sektion und dem Vorstand übermitteln. Die Protokolle können mit Hilfe des Kontaktformulars angefordert werden.

Wahl

Nach Artikel 8 Absatz 3 der Satzung des Elternvereins (neuer Entwurf) legt der Vereinsvorstand jedes Jahr bei seiner ersten Sitzung nach der ordentlichen Mitgliederversammlung den Zuständigkeitsbereich jedes Vorstandsmitglieds fest. In diesem Rahmen ernennt der Vorstand in seinen Reihen die künftigen Vertreter der vier Sektionen in den Erziehungsräten des Primar- und Sekundarbereichs der Schule. Die nominierten Mitglieder müssen Erziehungsberechtigte eines Kindes sein, das die jeweilige Sektion der Schule besucht. Sollte sich für eine Position mehr als ein Bewerber finden, entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Um Positionen zu besetzen, für die keine Vorstandsmitglieder gefunden werden konnten, beauftragt der Vorstand eines seiner Mitglieder, Kontakt mit den Elternsprechern der jeweiligen Sektion aufzunehmen und sie zu bitten, in ihren Reihen selbst einen Vertreter für den Erziehungsrat zu bestimmen. Die Elternsprecher teilen dem Vorstand den Namen des Vertreters binnen eines Monats mit. Falls die Elternsprecher keinen Vertreter in ihren Reihen finden, ernennt der Vorstand nach freiem Ermessen einen Vertreter unter den Eltern, die mindestens ein Kind in der jeweiligen Sektion haben.

Die Vertreter in den Pädagogischen Ausschüssen bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Vertreter ernannt wird. Der Vorstandsvorsitzende teilt der Direktion der Schule die Namen der Vertreter in den Pädagogischen Ausschüssen jährlich mit.